Förderung Wärmepumpe
Endverbraucher, die sich für eine effiziente Wärmepumpe entscheiden, werden durch attraktive staatliche Fördersummern unterstützt – egal ob im Neubau oder der Sanierung. Neben rund 6.000 Förderprogrammen auf kommunaler, regionaler und Landesebene, stellen bundesweit vor allem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Afuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel zur Verfügung. Die Suche nach dem passenden Förderprogramm ist oft schwierig und unübersichtlich – doch mit der passenden Unterstützung nicht unmöglich.
föderung und Finanzierung in Deutschland
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Zugleich wird mit der BEG die energetische Gebäudeförderung vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker gefördert.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), das Marktanreizprogramm (MAP), umgesetzt durch das BAFA „Heizen mit erneuerbaren Energien“, das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterteilt sich in die drei folgenden Teilbereiche:
1. BEG EM (EINZELMASSNAHMEN) - NUR GEBÄUDEBESTAND / SANIERUNG
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Zugleich wird mit der BEG die energetische Gebäudeförderung vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker gefördert.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert.
Für den Einsatz einer Wärmepumpe erhält der Betreiber in der Modernisierung pauschal 25 Prozent der Investitionskosten (z.B. Austausch Gas-, Ölheizung oder auch einer alten Wärmepumpe gegen eine neue Wärmepumpe). Zusätzlich gibt es einen "Heizungs-Tausch-Bonus" 10 % für Ölheizungen (Alter egal) und Gasheizung (länger als 20 Jahre in Betrieb) und einen "Wärmepumpen Bonus" 5 % für Sole/Wasser-Wärmepumpen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die möglichen Fördersätze:
Ersetzte Heizung | Neue Heizung | Standard Fördersatz | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen Bonus | Kältemittel Bonus R290 | Förderung |
---|---|---|---|---|---|---|
Gasheizung, min. 20 Jahre in Betrieb | Luft/Wasser-Wärmepumpe | 25% | 10% | - | 5% | 40% |
Gasheizung, weniger als 20 Jahre im Betrieb | Luft/Wasser-Wärmepumpe | 25% | - | - | 5% | 30% |
Gasheizung, min. 20 Jahre in Betrieb | Sole/Wasser-Wärmepumpe | 25% | 10% | 5% | - | 40% |
Gasheizung, weniger als 20 Jahre im Betrieb | Sole/Wasser-Wärmepumpe | 25% | - | 5% | - | 30% |
Ölheizung, Alter egal | Luft/Wasser-Wärmepumpe | 25% | 10% | - | 5% | 40% |
Ölheizung, Alter egal | Sole/Wasser-Wärmepumpe | 25% | 10% | 5% | - | 40% |
Was ist unter Investitionskosten zu verstehen? Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten der geförderten Wärmepumpenanlage, d. h.:
- die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger.
- die Kosten für die Installation und die Inbetriebnahme der Wärmepumpe
- die Wärmequelle (z.B. die Erdsonde oder den Erdkollektor)
- MSR-Technik und Energiemanagementsysteme (z.B. Smart Home-Systeme)
- Wärmespeicher (Warmwasserspeicher, Heizungspufferspeicher und Kombispeicher)
- Umfeldmaßnahmen:
- Einrichtung oder Umgestaltung des Heiz-/Technikraums
- Wärmeverteilung und Wärmeübergabe im Gebäudebestand (z.B. Anschaffungskosten von Flächenheizungen oder hocheffizienten Umwälzpumpen)
Je Wohneinheit können maximal 60.000 Euro als förderfähige Kosten angerechnet werden.
Die Zuschüsse nach der BEG EM müssen beim BAFA online beantragt werden.
Anforderungen an die Wärmepumpen
Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0.
Es wird Projekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Alle förderfähigen Wärmeerzeuger müssen ab dem 1.1.2021 alle Energieverbräuche sowie die erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen. Außerdem müssen Wärmepumpen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Dies kann durch das Label „SG-ready“ nachgewiesen werden. Eine Zertifizierung nach einem der etablierten europäischen Baureihenreglements (u.a. EHPA, Keymark, EUROVENT) oder Einzelprüfungen nach EN 14511 / EN 14825 durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut müssen vorliegen. Für Erdsondenbohrungen gilt unverändert: Vorlage eines DVGW W 120-2 Zertifikats sowie von Nachweisen über eine verschuldensunabhängige Versicherung.
2. BEG WG (WOHNGEBÄUDE) - NEUBAU UND GEBÄUDEBESTAND / SANIERUNG
KfW Kredit mit Tilgungszuschuss:
Mit der neuen BEG-Effizienzhausförderung werden die KfW-Effizienzhäuser sowohl im Neubau als auch in der Sanierung ersetzt. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigem Kredit inkl. Tilgungszuschuss.
Die neuen Förderrichtlinien sehen für einen Neubau grundsätzlich nur noch die Effizienzhausstufe EFH-40 NH (Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat) vor.
Wie bislang auch, bestehen keine speziellen technischen Anforderungen für die Wärmepumpe, für die Berechnung und Bescheinigung des Effizienzhausstandards sind die entsprechenden TMA der Effizienzhausrichtlinien zu berücksichtigen.
Tabelle für Wohngebäude - Sanierung:
Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit |
---|---|
Denkmal | 5 % von max. 120.000 € /WE |
Denkmal EE | 10 % von max. 150.000 € /WE |
85 | 5 % von max. 120.000 € /WE |
85 EE | 10 % von max. 150.000 € /WE |
70 | 10 % von max. 120.000 € /WE |
70 EE | 15 % von max. 150.000 € /WE |
55 | 15 % von max. 120.000 € /WE |
55 E | 20 % von max. 150.000 € /WE |
40 | 20 % von max. 120.000 € /WE |
40 EE | 25 % von max. 150.000 € /WE |
Tabelle für Wohngebäude – Neubau
Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss in % |
---|---|
40NH | 5 % von max. 120.000 € /WE |
3. BEG NWG (NICHTWOHNGEBÄUDE) - NEUBAU UND GEBÄUDEBESTAND / SANIERUNG
KfW Kredit mit Tilgungszuschuss:
Mit der neuen BEG-Effizienzhausförderung werden die KfW-Effizienzhäuser sowohl im Neubau als auch in der Sanierung ersetzt. Die KfW fördert Sie mit einem zinsgünstigem Kredit inkl. Tilgungszuschuss.
Die neuen Förderrichtlinien sehen für einen Neubau grundsätzlich nur noch die Effizienzhausstufe EFH-40 NH (Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat) vor.
Wie bislang auch, bestehen keine speziellen technischen Anforderungen für die Wärmepumpe, für die Berechnung und Bescheinigung des Effizienzhausstandards sind die entsprechenden TMA der Effizienzhausrichtlinien zu berücksichtigen.
Tabelle für Wohngebäude - Sanierung:
Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit |
---|---|
Denkmal | 5 % von max. 10 Mio. € |
Denkmal EE | 10 % von max. 10 Mio. € |
70 | 10 % von max. 10 Mio. € |
70 EE | 15 % von max. 10 Mio. € |
55 | 15 % von max. 10 Mio. € |
55 EE | 20 % von max. 10 Mio. € |
40 | 20 % von max. 10 Mio. € |
40 EE | 25 % von max. 10 Mio. € |
Tabelle für Nichtgebäude – Neubau
Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss in % |
---|---|
40NH | 5 % von max. 10 Mio. € |
Regionale Programme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Ihnen deutschlandweitweit zur Verfügung. Daneben gibt es eine ganze Reihe regionaler Programme, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und die man teilweise mit den Förderprogrammen für Wärmepumpen des Bundes kombinieren kann. Es kann also sehr lohnend sein, bei der Planung auch diese Fördermöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Hausbanken und Finanzierungspartner
Nicht nur öffentliche Kreditinstitute wie die KfW und die Landesbanken haben Angebote zur Finanzierung von Wohnraum im Programm. Auch andere Banken befassen sich mit dem Thema Baufinanzierung, beispielsweise die Sparkassen, die Volksbanken und andere Genossenschaftsbanken. Es kann sich also durchaus lohnen, auch jenseits der KfW nach einem Finanzierungspartner zu suchen. Nachteilig ist bei dieser Option, dass Sie auf den Tilgungszuschuss verzichten müssen. Sie sollten daher ganz genau vergleichen, welche Variante in ihrem Fall die günstigste ist.