Wärmepumpenförderung ab Januar 2024

Der Staat fördert die Sanierung von Heizungen mit bis zu 21.000 Euro

SEIT INKRAFTTRETEN DES NEUEN „HEIZUNGSGESETZES“ BEZUSCHUSST DER STAAT DEN TAUSCH VON FOSSILEN HEIZUNGEN GEGEN HEIZUNGSANLAGEN, DIE MIT MINDESTENS 65 PROZENT ERNEUERBAREN ENERGIEN BETRIEBEN WERDEN. WELCHE STAATLICHE FÖRDERUNG IN WELCHER HÖHE BEANTRAGT WERDEN KANN, HABEN WIR IN DIESEM BEITRAG ZUSAMMENGETRAGEN. WICHTIG ZU WISSEN: BEFRISTET BIS 31. AUGUST 2024 KANN DER HEIZUNGSTAUSCH SOFORT BEAUFTRAGT WERDEN. DIE ENTSPRECHENDE FÖRDERUNG MUSS RÜCKWIRKEND BIS SPÄTESTENS 30. NOVEMBER 2024 BEI DER KFW BEANTRAGT WERDEN.

(STAND 24. JANUAR 2024)

Ziele und Fristen im novellierten „Heizungsgesetz“ GEG

Zum Jahresbeginn 2024 traten die Bestimmungen des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Darin wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien für das Heizen verbindlich geregelt. Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Für alle anderen Fälle wie den Heizungstausch in Bestandsgebäuden oder einen Neubau außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. So muss in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen spätestens nach dem 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohner:innen spätestens nach dem 30. Juni 2028 beim Heizungstausch eine Anlage installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent aus Basis Erneuerbarer Energien betrieben wird. Diese Fristen gibt es, um die Wärmeplanung der jeweiligen Kommunen in die Entscheidung für die neue Heizung einzubeziehen.

Keine Pflicht zum Heizungstausch: Das Gesetz verpflichtet nicht zum sofortigen Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen – sofern diese nicht älter als 30 Jahre alt sind. Auch eine Reparatur ist jederzeit möglich. In Orten, in denen noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, darf bis Mitte 2026 respektive 2028 noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Wir raten davon allerdings aus mehreren Gründen ab:

  • Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.
  • Die Öl- und Gaspreise werden weiter ansteigen.
  • Öl- oder Gasheizungen sind bei weitem nicht so effizient wie Wärmepumpen.
  • Aufgrund der Wärmepumpenförderung ist eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich attraktiver.

Wichtig: In besonderen Härtefällen kann eine Befreiung von den Anforderungen des GEG beantragt werden.

Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung

In der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" sind die Fördermöglichkeiten für die Heizungssanierung geregelt. Wir beschränken uns an dieser Stelle auf die Wärmepumpe. Selbstverständlich wird auch der Umstieg auf andere Erneuerbare Heizungen bezuschusst.
Die maximale Förderung von 70 Prozent der Kosten für eine neue Wärmepumpe setzt sich aus verschiedenen Boni zusammen, die addiert werden können.

  • Die Grundförderung von 30 Prozent der maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in einem Bestandsgebäude wird für jedes Wohn- und Nichtwohngebäude gewährt, unabhängig davon, ob es privat, gewerblich, gemeinnützig oder kommunal genutzt wird.
  • Den Einkommens-Bonus von 30 Prozent können selbstnutzende Eigentümer:innen beanspruchen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
  • Weitere 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es, wenn die Heizungssanierung bis Ende 2028 erfolgt ist. Dieser Bonus wird alle zwei Jahre um drei Prozent abgesenkt und entfällt 2037 ganz.
  • Einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent gibt es für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel wie Propan verwenden oder ihre Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser beziehen.

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  • Die Fachplanung und Baubegleitung bei der Heizungssanierung im Ein- und Zweifamilienhaus fördert der Staat bei einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro mit 50 Prozent pro Kalenderjahr. Folgende Fördersummen gelten für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen: maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr, pro Wohnung bis 2.000 Euro. Auch hier werden 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
  • Zinsvergünstigter Ergänzungskredit bei der KfW: Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro können bei der KfW einen zinsvergünstigen Kredit für den Heizungstausch beantragen, um eventuelle Mehrkosten, die nach Abzug der Fördermittel bleiben, zu finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits eine Förderzusage vorliegt.

Förderhöhen bei Vermietung, Mehrfamilienhaus und Nichtwohngebäude

Die Heizungssanierung in vermieteten Immobilien, Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden wird mit der Grundförderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben von maximal 30.000 € bezuschusst. Bei der Wahl entsprechender Wärmepumpen kommt der Effizienzbonus von 5 % hinzu.

Staffelung der maximal förderfähigen Kosten in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten

Zahl der
Wohneinheiten

Max.
förderfähig

Rechenbeispiele
förderfähige Kosten

Max. Förderung
von 30 % am Beispiel

1. Wohneinheit

30.000 €


9.000 €

2. – 6. Wohneinheit

je 15.000 €

5 WE: 30.000 € + 60.000 € = 90.000 €

27.000 €

Ab 7. Wohneinheit

je 8.000 €

8 WE: 30.000 € + 75.000 € + 16.000 € = 121.000 €

36.300 €

Nichtwohngebäude

Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Anzahl der Nettogrundfläche.

Nettogrundfläche

Max.
förderfähig

Rechenbeispiele
förderfähige Kosten

Max. Förderung
von 30 % am Beispiel

150 m2

30.000 €

100 m2: 30.000 €

9.000 €

151ster bis 400ster Quadratmeter

je 200 €

250 m2: 30.000 € + 30.000 € = 60.000 €

18.000 €

401ster bis 1000ster Quadratmeter

je 120 €

800 m2: 30.000 € + 78.000 € = 108.000 €

32.400 €

Ab 1000ster Quadratmeter

je 80 €

1.500 m2: 30.000 € + 108.000 € = 138.000 €

41.400 €


Wird auch die Heizungsoptimierung gefördert?

Einzelmaßnahmen für effizientere Gebäude wie die Optimierung bestehender Heizungen werden mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert. Er setzt sich aus einer Grundförderung von 15 Prozent plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) zusammen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.

  • Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans wird eine maximale Investitionssumme von 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert, im anderen Fall 30.000 Euro.
  • Förderung erfolgt durch die BAFA. Das fossile Heizsystem darf nicht älter sein als 20 Jahre.
  • Bis 20 Prozent Förderung der Maßnahmen bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als Ergebnis einer Energieberatung. Der Förderzuschuss für die Energieberatung wird direkt durch das beratende Unternehmen beantragt.
  • Vor der Antragstellung muss eine Technische Projektbeschreibung (TBP) vorliegen.

Der NOVELAN Förderservice unterstützt beim Förderantrag

Seit 2024 werden die Anträge für die Wärmepumpenförderung oder den Ergänzungskredit ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und nicht mehr über das BAFA gestellt. Der NOVELAN Förderservice unterstützt die Fachpartnerbetriebe bei der Ausarbeitung der Förderanträge, so dass diese anschließend korrekt und vollständig an die Kund:innen zur Einreichung übergeben werden können.

Einen Überblick über die neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen findest du auf der Seite des BMWK

Regionale Programme

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Ihnen deutschlandweitweit zur Verfügung. Daneben gibt es eine ganze Reihe regionaler Programme, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und die man teilweise mit den Förderprogrammen für Wärmepumpen des Bundes kombinieren kann. Es kann also sehr lohnend sein, bei der Planung auch diese Fördermöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Hausbanken und Finanzierungspartner

Nicht nur öffentliche Kreditinstitute wie die KfW und die Landesbanken haben Angebote zur Finanzierung von Wohnraum im Programm. Auch andere Banken befassen sich mit dem Thema Baufinanzierung, beispielsweise die Sparkassen, die Volksbanken und andere Genossenschaftsbanken. Es kann sich also durchaus lohnen, auch jenseits der KfW nach einem Finanzierungspartner zu suchen. Nachteilig ist bei dieser Option, dass Sie auf den Tilgungszuschuss verzichten müssen. Sie sollten daher ganz genau vergleichen, welche Variante in ihrem Fall die günstigste ist.

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