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NOVELAN Werksgarantiebedingungen, Stand: 14.07.2022

Der Hersteller der Wärmepumpe(n) Fabrikat NOVELAN gibt dem Endkunden eine Herstellergarantie für die in der Preisliste aufgeführten Heizungs-Wärmepumpen und Lüftungsgeräte unter folgenden Voraussetzungen:

§ 1 Zustandekommen des Garantievertrages:
Der produktbezogene Garantievertrag zwischen dem Hersteller der Wärmepumpe ait-deutschland GmbH kommt durch die Erstattung der jeweiligen in der aktuell gültigen Preisliste hinterlegten Pauschale an die ait-deutschland GmbH und Übergabe der Garantiekarte durch die dazu autorisierte Heizungsinstallationsfirma an den Endkunden zustande. Innerhalb von 12 Monaten nach einer Standard-Inbetriebnahme der Wärmepumpe, durch unseren Werkskundendienst oder einen autorisierten Servicepartner bzw. einen autorisierten Fachpartner, ist eine kostenpflichtige Garantieverlängerung auf 5 Jahre möglich.

§ 2 Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre, jedoch bis max. 15.000 Betr. Std. für Luft/Wasser; max. 12.500 Betr. Std. für Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen; max. 25.000 Betr. Std. für invertergeführte Luft/Wasser und Split-Wärmepumpen und max. 20.000 Betr. Std. invertergeführte Sole/Wasser-Wärmepumpen. Die Garantiezeit beginnt mit der als mangelfrei bescheinigten Inbetriebnahme der Wärmepumpe durch unseren Werkskundendienst oder einen autorisierten Servicepartner bzw. einen autorisierten Fachpartner. Die Inbetriebnahme der Wärmepumpe muss innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung an den Fachhandwerker erfolgen. Desweiteren muss die Wärmepumpe innerhalb von 6 Monaten auf unseren Fernwartungsserver heatpump24.com nach Inbetriebnahme aufgeschalten werden, dies ist kostenfrei (ausgenommen von dieser Aufschaltungspflicht sind Lüftungsgeräte, Split-Wärmepumpen und die Geräteserie Jabbah). Die Online- Aufschaltung der Wärmepumpe auf diesen Server muss für die gesamte Garantiezeit gewährleistet sein.

§ 3 Inhalt der Garantie:
Der Hersteller des gelieferten Gerätes, die ait-deutschland GmbH, garantiert während der Garantiezeit die Funktionstüchtigkeit für die in der Preisliste aufgeführten Heizungs-Wärmepumpen sowie deren notwendigen eingesetzten Komponenten dies sind im Einzelnen: Hydraulikmodule (HDV, HID, HV), Hydraulikstation (HSDV, HSV), Compact Station (CSD, CS), Wandregler (WR, WPR). Desweiteren Trinkwarmwasserspeicher (WWS, SWWS), Multifunktionsspeicher (MFS), Trennpufferspeicher (TPS, TSPK), Reihenspeicher (WPS 61) Pumpenbaugruppen, Umschaltventile und passive Lüftungsgeräte. Die Garantie gilt unter nachfolgend benannter Grundvoraussetzung: Die Installation/Betrieb der Anlage und Geräte erfolgt unter Berücksichtigung und Anwendung aller aktuell gültigen Regeln der Technik. Die Anlage wird bei der Inbetriebnahme als mangelfrei und gemäß der Herstellerdokumentation errichtet bescheinigt. Die durchschnittliche Laufzeit muss bei Fixspeed Wärmepumpen mindestens 15 Minuten und bei invertergeführten Wärmepumpen mindestens 30 Minuten betragen. (Hier werden Winter- und Sommersaison berücksichtigt, die dann eine bereinigte durchschnittliche Laufzeit ergeben)

§ 4 Garantieausschlüsse:
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a.) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich einwirkendes Ereignis;
b.) durch unsachgemäße oder mutwillige Handlungen;
c.) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Überspannung, Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Explosion, Kernenergieunfall, Verschmorung und Brand;
d.) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe;
e.) durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion der Wärmepumpe etwa durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
f.) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles;
g.) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation die entgegen der Herstellerdokumentation erfolgt ist;
h.) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch einen Mangel an Betriebsstoffen oder einem Mangel der Betriebsstoffe entstehen;
i.) für die ein Dritter einzustehen hat bzw. deren Behebung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt.
j.) wenn keine Inbetriebnahmebescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Wärmepumpe als mangelfrei durch unseren Werkskundendienst oder einen autorisierten Servicepartner bzw. einen autorisierten Fachpartner in Betrieb genommen wurde.
k.) wenn Heizungswasser verwendet wurde oder verwendet wird, welches weder den gesetzlichen Vorgaben noch den anerkannten Regeln der Technik nach der VDI 2035 entsprechen. Steht eine Funktionsstörung des gelieferten Gerätes mit den vorbenannten Punkten in Zusammenhang, so gilt hierfür die Herstellergarantie nicht.

§ 5 Inhalt und Umfang der Garantieansprüche:
(1) Die Garantie begründet keine Ansprüche gegen den Garantiegeber auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
(2) Soweit der Garantiegeber den gemeldeten Garantiefall als Garantiefall anerkannt hat, ist er nach seiner Wahl zur Nacherfüllung (Nachbesserung und/oder Nachlieferung) berechtigt.
(3) Bei endgültig fehlgeschlagener Nacherfüllung verpflichtet sich der Garantiegeber gegenüber dem Endkunden, den Zeitwert der Wärmepumpe zu ersetzen.
(4) Weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden des Endkunden.
(5) Garantieansprüche gegen den Garantiegeber bestehen nicht, wenn der Endkunde Kenntnis oder (grob) fahrlässige Unkenntnis der Funktionsstörung der Wärmepumpe im Zeitpunkt der Inbetriebnahme hat.

§ 6 Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantieansprüche:
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist,
a.) dass der Werkvertrag des Endkunden mit der Heizungsinstallationsfirma wirksam zustande gekommen ist und fortbesteht und
b.) eine offizielle und mangelfreie Inbetriebnahme durch Werkspersonal oder einen hierfür autorisierten Fachpartner stattgefunden hat und hierzu ein entsprechender Nachweis beim Garantiegeber vorliegt.
c.) dass die Geräte auf den heatpump24.com-Server aufgeschalten werden um eine Fernwartung sicherzustellen. Bei nicht erfolgter Aufschaltung behalten wir uns vor, vermeidbare Kosten (z. B. erforderliche Anfahrten/Einsätze), die über die Fernwartung nicht entstanden wären, zu berechnen.

§ 7 Geltendmachung der Ansprüche:
Der Endkunde hat unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) die Funktionsstörung der Wärmepumpe schriftlich seiner Heizungsinstallationsfirma und/oder
dem Garantiegeber anzuzeigen.

§ 8 Verjährung der Garantieansprüche:
Die Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 12 Monate ab der Funktionsstörung, spätestens jedoch 12 Monate nach Ablauf der Garantiezeit.

§ 9 Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantie gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland, wobei das gelieferte Gerät auch zusätzlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland erworben worden sein muss.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht:
(1) Für diese Garantievereinbarung und die daraus resultierenden Ansprüche und Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Endkunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Garantiegebers Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Garantievereinbarung unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.